top of page

zum übergriffigen 

Energiegesetz am 

9. Juni

NEIN

DAS NEIN
ZUM
ENERGIEGESETZ IN RZE

  • Der Landrat hat am 19. Oktober 2023 dem Baselbieter Energiegesetz (EnG) und dem dazugehörigen Dekret (Vollzugserlass) zugestimmt.

  • Das EnG wird dem Volk vorgelegt, weil dieses in der Schlussabstimmung das Vierfünftel-Mehr verpasst hat. Über das Dekret wollen Regierung und Landrat nicht abstimmen lassen und es bereits per 1. Oktober 2024 in Kraft setzen.

  • Bereits ab Oktober dieses Jahres soll bei Neubauten und ab dem Jahr 2026 auch bei bestehenden Bauten auf erneuerbares Heizen gesetzt werden.

  • Zudem sollen ab kommendem Herbst alle Neubauten verpflichtend mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet werden.​

Warum ein Nein am 9. Juni?

  • Pflichten und Verbote sind im Dekret enthalten – über das nicht abgestimmt wird. Deshalb gilt: Ein Nein zum Gesetz ist ein Nein zum Dekret!

  • Klimaschutz ja, aber mit Augenmass.

  • Die Verbote und Pflichten im neuen Gesetz sind bevormundend, rücksichtslos
    und teuer.

  • Schon ab Oktober 2024 darf man in Neubauten keine fossilen Heizungen mehr einbauen. Faktisch führt das zu einem sofortigen Verbot von Öl- und Gasheizungen.

  • Schon ab Oktober 2024 gilt eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen bei Neubauten.

  • Schon ab Januar 2026 müssen Besitzerinnen und Besitzer von bestehenden Liegenschaften bei einem Heizungsersatz eine erneuerbare Heizung einbauen. Meist ist das eine Wärmepumpe.

  • Besonders ältere Hauseigentümerinnen und -eigentümer, aber auch junge Familien, können sich eine teure Umstellung auf ein erneuerbares Heizsystem nicht leisten. Die Kosten sind schnell bei ca. CHF 100’000.– (umfassende Sanierung notwendig).

  • Das Energiegesetz wird auch die Mieten nach oben treiben. Es wird teuer für alle.

  • Energie muss in genügendem Umfang und zu vernünftigen Preisen allen zur Verfügung stehen. Wir können uns nicht «gesund sparen!

  • Mit dem Baselbieter Energiepaket gibt es seit vielen Jahren ein erfolgreiches Gebäudeeffizienz-Programm (freiwillige Verbesserung der Gebäudeeffizienz mittels Anreizsystem). Das Energiepakt ist ein Erfolgsmodell und BL schneidet im schweizweiten Vergleich bei CO2-Einsparungen sehr gut ab. Warum den Weg der Freiwilligkeit verlassen?

Videos

DARUM NEIN
AM 9. JUNI 2024
 

Es ist unfair

Es ist teuer

Anker 1

Es ist übergriffig und bevormundend

Es ist unnötig und nicht umsetzbar

Publikationen

PUBLIKATIONEN

Artikel Dämmung
Q&A

Q&A

Um was geht es beim neuen Energiegesetz?
Am 9. Juni stimmt das Baselbiet über ein neues Energiegesetz ab. Das Gesetz und ein dazugehöriges Dekret führen faktisch zu einem Verbot von Öl- und Gasheizungen. Geht es nach dem Regierungsrat und einer Mehrheit des Landrats, werden die Einwohnerinnen und Einwohner schon bald mit folgenden Verpflichtungen und Verboten konfrontiert:

  • Schon ab Oktober 2024 dürfen in Neubauten keine fossilen Heizungen mehr eingebaut werden. 

  • Ebenfalls ab Oktober 2024 gilt eine Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen bei Neubauten.

  • Schon ab Januar 2026 müssen Besitzerinnen und Besitzer von bestehenden Liegenschaften bei einem Heizungsersatz eine erneuerbare Heizung einbauen. Meist ist das eine Wärmepumpe. Und meist müssen dabei zusätzlich kostspielige Massnahmen zur Wärmedämmung am Gebäude umgesetzt werden.

  • Das Gesetz fordert den Verzicht ein: Anstatt eine ausreichende Energieversorgung zum Ziel zu setzen, soll das Versorgungsproblem mit «Suffizienz» gelöst werden, also mit Vorschriften zum Verzicht bei der Nutzung von Energie. Dafür werden Pro-Kopf-Ziele beim Energieverbrauch festgesetzt, womit der Teppich für weitere Verpflichtungen gelegt ist. Und: Ein knappes Angebot (an Energie) bedeutet immer auch hohe Preise.


Über was stimmen wir eigentlich ab? 
Offenbar sind sich Regierung und die Mehrheit des Landrats sehr wohl bewusst, dass Pflichten und Verbote bei der Bevölkerung schlecht ankommen. So wurden scheinbar raffiniert sämtliche Verbote in ein zum Energiegesetz gehörendes Dekret geschrieben. Der Clou an der Sache: Über das Dekret darf das Stimmvolk gar nicht abstimmen. Im Gesetz stehen «nur» die generellen Stossrichtungen und die verschärften Ziele. Man tut also so, als sei das fossile Heizungsverbot bereits beschlossene Sache und ein Nein zum Gesetz würde nichts daran ändern. Dieser Versuch, das Stimmvolk bei den wichtigsten Beschlüssen aussen vor zu lassen, ist mehr als unschön. Verwirrspiel hin oder her: Bei einem Nein zum Energiegesetz dürfen die Pflichten und Verbote im Dekret nicht umgesetzt werden. Alles andere wäre ein politisches «No Go».
Gegen dieses Vorgehen haben mehrere Privatpersonen Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. 

 

Warum ist es wichtig, am 9. Juni Nein zu stimmen?
Mit dem neuen Energiegesetz wird die Technologieoffenheit über Bord geworfen und die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, wie zukünftig geheizt werden soll. Wenn bei einem Defekt der Heizung der fossile Heizungsersatz verboten ist, bleibt in vielen Fällen nur die Wärmepumpe. Und die hat ihre technischen Tücken, weshalb es rasch sehr teuer werden kann. Klar ist: Je höher die nötige Heizleistung, desto teurer die Wärmepumpe. Hat eine Liegenschaft also schlechte Dämmwerte oder keine grossflächige Wärmeverteilung (Bodenheizung), fallen erhebliche Investitionen an. Solch derart aufwendige Sanierungen machen ökologisch und ökonomisch keinen Sinn und belasten die Umwelt über Gebühr. 
Gerade ältere Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und solche mit einem eher geringen Budget, wie etwa junge Familien, wird es besonders hart treffen. Sie können sich eine Umstellung auf ein erneuerbares Heizsystem, die rasch mehr als 100'000 Franken kosten kann, schlicht nicht leisten. Im schlimmsten Fall müssen sie ihre eigenen vier Wände verlassen. Dieser Eingriff in die Eigentumsfreiheit dürfen wir nicht hinnehmen. 

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Ist denn nicht alles halb so schlimm? 
Es ist richtig, dass das Gesetz bei bestehenden Liegenschaften Ausnahmenregelungen von der Pflicht zum Einbau eines Heizsystems mit erneuerbaren Energien vorsieht. Diese gibt es aber nur dann, wenn der Einbau technisch nicht möglich und über die Lebensdauer der Anlage nicht wirtschaftlich ist oder den finanziellen Rahmen der Eigentümerschaft sprengt. 
Das tönt zwar gut, bedeutet in der Praxis aber keinerlei Rechtssicherheit. Wann eine Ausnahme gewährt wird, entscheidet ganz allein der Kanton. Es gibt keine öffentlich zugänglichen Ausnahmekriterien. Die Hauseigentümer müssten sich gegenüber dem Staat für die Wirtschaftlichkeit ihrer Heizung rechtfertigen. Betroffene Hauseigentümer sind dem Wohlwollen der Behörden ausgesetzt. Diese Beweislastumkehr ist nicht fair.

 

Sind denn nicht nur Hauseigentümer davon betroffen?
Nein. Das neue Energiegesetz trifft insbesondere auch Mieterinnen und Mieter. Durch die teilweise sehr hohen Investitionen in die Umstellung des Heizsystems, verbunden mit den nötigen Sanierungen, werden die Kosten ganz oder teilweise auf die Mieter umgewälzt. Diese Investitionen werden nur langwierig und kaum vollständig durch allfällige Einsparungen bei den Heizungskosten kompensiert werden können.

Ist der Schutz des Klimas und der Umwelt denn nicht wichtig?
Doch. Sehr sogar. Das Baselbiet hat seit 2017 ein neues, modernes Energiegesetz, das auf Anreize statt auf Pflichten und Verbote setzt. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Unser Kanton belegt seitdem in Kantonsvergleichen gute Plätze und konnte den CO2 Ausstoss, auch im Gebäudebereich, reduzieren. 
Dieser Weg ist weiterzugehen. Mit Verboten und Pflichten die Bevölkerung zu bevormunden ist der falsche Weg. Mit einer Abkehr von diesem Anreizmodelle hin zu Verboten werden unnötig massive Widerstände ausgelöst, die den Klimaschutz nicht weiterbringen.

Warum müssen wir schon wieder über ein Energiegesetz abstimmen?
Die Baselbieter Stimmbevölkerung hat erst im Jahr 2021 über die Frage eines Verbots von fossilen Heizungen abgestimmt. Damals, beim CO2-Gesetz, wurde das Vorhaben deutlich bachab geschickt. Zudem haben die Baselbieterinnen und Baselbieter auch erst kürzlich die Klimainitiative der Grünen wuchtig abgelehnt. Diese Abstimmungen zeigen, dass eine mehrheitsfähige Klimastrategie nicht einfach auf Verboten und Pflichten zu Lasten der Hauseigentümer abstützen darf. Dass Regierung und Landrat diese Entscheide ignorieren, ist ein fragwürdiges politisches Vorgehen und letztlich unverständlich. 

Unterstützugskmitee

ÜBERPARTEILICHES KOMITEE

Mitglieder:

Silvia Aebischer | Vladimir Arteyev | Claudius Asche | Caspar Baader | Stephan Bär | Edi Belser | Andreas Berger | Annelora und Bernhard Berger | Marco Berini | Roland P. Bühlmann | Anita Biedert  | Edwin Bieli | Roland Bilang |  Jürg Blaser | Rolf Blatter | Jürg Bolliger  | Andreas Borer | Philipp Borer | Jürg Buess | Christoph Buser | Thomas Casutt | Thomas de Courten | Stefan Degen | Reto Dill | Dieter Epple | Beatrice Feldmann | Roland Francke | Remo Franz | Martin Frei | Christine Frey, Co-Präsidium | Claudio und Rita Gabutti | Christoph Gaugler | Roger Gautschi | René Gerber | Berthold und Karina Hecker | Philipp Henz | Daniel Jauslin | Urs Kaufmann | Andrea Kaufmann | Hansruedi Kellenberger | Fred Kohli | Hanspeter Krattiger | Reto und Margrit Kuhn | Heidi Lauper | Gerold Lusser | Caroline Mall | Kurt Matter | Markus Meier | Verena Meier | Stefan Meyer | Stefan Meyer | Adrian Müller | Bruno Nüssli | Jürg Oetterli | Martin Omlin | Sven Oppliger | Alexandre Philipp | Michel Porchet | Thomas Puppato | Peter Riebli, Co-Präsidium | Alex Ritter | Nicole Roth | Walter Rutishauser | Marie Elisabeth Schaefer | Marc Scherrer | Stephan Siegel | Sandra Sollberger | Andreas Spindler | Indre Steinemann | Erich Studer | Beat Stutz | Andi Trüssel | Reto Tschudin | Hanspeter Unternährer | Christian Vogel | Dominique Vogel | Hans Wach | Thomas Wälchli | Hanspeter Weibel | Paul Wenger | Kurt Wenger | Jacqueline Wunderer | Harry Würth | Hans Beat Wüthrich | Theo Zeier

greenfre-sonneveld-q6n8nIrDQHE-unsplash.jpg
Unterstützen

Treten Sie dem
überparteilichen Komitee bei

Adresse

Überparteiliches Komitee gegen das

übergriffige Energiegesetz

 

c/o Haus der Wirtschaft

Hardstrasse 1

4133 Pratteln

e-mail: info@nein-energiegesetz.ch

Kontakt
bottom of page